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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4. August 2026
Anbieterin: GMS Consulting GmbH, Spitalgasse 28, 3011 Bern, Schweiz, info@gmsit.ch
Marke und Dienst: RecruitingFlow, recruitingflow.ch, app.recruitingflow.ch
Rechtlicher Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftskunden, welche RecruitingFlow als Software-as-a-Service nutzen. Für Recruiting-, Search- oder Vermittlungsleistungen, welche GMS selbst als Mandat erbringt, gelten ergänzend die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Recruiting-Mandate.
1. Anbieterin und Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftskunden, welche RecruitingFlow als Software-as-a-Service nutzen.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen, Personalvermittler und andere gewerblich oder beruflich handelnde Kunden.
1.3 Verträge mit Konsumenten sind ausgeschlossen.
1.4 RecruitingFlow darf für eigene Rekrutierungsverfahren sowie, sofern das gewählte Abonnement dies vorsieht, für Recruiting-Mandate gegenüber eigenen Auftraggebern genutzt werden.
1.5 Für Recruiting-, Search- oder Vermittlungsleistungen, welche GMS selbst erbringt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Recruiting-Mandate.
2. Vertragsdokumente und Rangfolge
2.1 Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rangfolge:
- individuell angenommener Abovertrag oder Bestellformular
- individuelle Leistungs- und Preisvereinbarung
- Auftragsbearbeitungsvertrag
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- technische Leistungsbeschreibung
- Datenschutzerklärung
2.2 Bei Widersprüchen geht das ranghöhere Dokument vor.
3. Leistungsgegenstand
3.1 RecruitingFlow ist eine Recruiting-Software zur Unterstützung von Rekrutierungs- und Einstellungsprozessen.
3.2 Je nach gebuchtem Paket umfasst RecruitingFlow insbesondere:
- Verwaltung von Stellen und Stelleninseraten
- Verwaltung von Bewerbungen
- Verwaltung von Kandidatenprofilen
- Recruiting-Pipeline und Statusverwaltung
- Vergleich und Analyse von Kandidaten
- Matching von Stellen und Kandidaten
- automatisierte Auswertung von Profilinformationen
- Team- und Rollenverwaltung
- Kommunikations- und Workflowfunktionen
- Nutzung des anonymisierten BaseForJobs-Talent-Pools
- Export- und Reportingfunktionen
3.3 Die konkret verfügbaren Funktionen ergeben sich aus dem gebuchten Paket und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
3.4 Matching-Ergebnisse, Analysen, Rankings und automatisierte Empfehlungen sind Entscheidungshilfen. Die abschliessende Auswahl- und Einstellungsentscheidung liegt ausschliesslich beim Kunden.
3.5 RecruitingFlow garantiert weder die Eignung eines Kandidaten noch einen bestimmten Recruiting- oder Einstellungserfolg.
4. Technische und funktionale Weiterentwicklung
4.1 GMS darf RecruitingFlow weiterentwickeln, aktualisieren, anpassen oder technisch ersetzen.
4.2 Änderungen dürfen den wesentlichen Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigen.
4.3 Führt eine Änderung zu einer wesentlichen und dauerhaften nachteiligen Einschränkung der vertraglich geschuldeten Nutzung, informiert GMS den Kunden vorgängig.
4.4 In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich kündigen, sofern keine zumutbare gleichwertige Ersatzfunktion bereitgestellt wird.
5. Abonnement und Pakete
5.1 Der Zugang zu RecruitingFlow erfolgt über ein kostenpflichtiges Abonnement.
5.2 Das Abonnement umfasst ein monatliches Kontingent an analysierten Kandidaten, nachfolgend Matches genannt.
5.3 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäss der jeweils aktuellen, datierten Preisliste von RecruitingFlow, abrufbar unter recruitingflow.ch/preise. Die Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrags. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung; frühere Fassungen werden archiviert und bleiben zum Nachweis des bei Vertragsschluss geltenden Standes abrufbar. Für die Dauer der Mindestlaufzeit bleiben die Preise gemäss Ziffer 29 unverändert. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Spätere Preisänderungen richten sich nach Ziffer 28 und Ziffer 29.
5.4 Nicht genutzte Matches verfallen am Ende der Abrechnungsperiode und werden nicht auf den Folgemonat übertragen, sofern im Abovertrag nichts anderes vereinbart wurde.
6. Definition und Zählung eines Matches
6.1 Ein Match ist eine vollständige Analyse eines bestimmten Kandidatenprofils gegen eine bestimmte Stelle.
6.2 Derselbe Kandidat wird erneut als Match gezählt, wenn er gegen eine andere Stelle analysiert wird.
6.3 Eine erneute Analyse desselben Kandidaten gegen dieselbe Stelle wird nur erneut gezählt, wenn:
- sich das Stellenprofil wesentlich verändert hat
- sich das Kandidatenprofil wesentlich verändert hat
- der Kunde ausdrücklich eine neue vollständige Analyse auslöst
6.4 Fehlgeschlagene oder technisch nicht abgeschlossene Analysen werden nicht als Match verrechnet.
6.5 Test- und Demodaten werden nur verrechnet, wenn sie durch den Kunden als reguläre Analyse ausgelöst wurden.
6.6 Die im Administrationsbereich ausgewiesene Verbrauchsübersicht ist für die Abrechnung massgebend, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen begründet widerspricht.
7. Zusätzliche Matches und Overage
7.1 Der Kunde wird nach Möglichkeit bei Erreichen von 80 Prozent und 100 Prozent seines monatlichen Kontingents informiert.
7.2 Zusätzliche Matches werden nur verrechnet, wenn der Kunde Overage im Administrationsbereich aktiviert hat oder dies im Abovertrag vereinbart wurde.
7.3 Der konkrete Preis pro zusätzlichem Match wird im Abovertrag oder in der gültigen Preisliste ausgewiesen.
7.4 Der Kunde kann je nach verfügbarer Funktion wählen zwischen:
- automatischer Verrechnung zusätzlicher Matches
- automatischem Upgrade
- Sperrung weiterer Analysen bis zur nächsten Abrechnungsperiode
7.5 Ohne aktiviertes Overage und ohne andere Vereinbarung werden nach Erreichen des Kontingents keine weiteren kostenpflichtigen Matches ausgelöst.
8. BaseForJobs-Talent-Pool und Kontaktfreigabe
8.1 RecruitingFlow kann anonymisierte Profile aus dem BaseForJobs-Talent-Pool anzeigen.
8.2 Identifizierende Daten und Kontaktdaten bleiben verborgen, bis der Kandidat einer konkreten Kontaktanfrage zugestimmt hat.
8.3 Für einen durch den Kandidaten freigegebenen Kontakt wird dem RecruitingFlow-Kunden der in der Preisliste (recruitingflow.ch/preise) ausgewiesene Kontaktpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer verrechnet, sofern keine andere Preisvereinbarung gilt.
8.4 Ohne Zustimmung des Kandidaten fällt kein Kontaktpreis an.
8.5 Der Kontaktpreis wird fällig, sobald:
- der Kandidat der konkreten Kontaktanfrage zugestimmt hat
- die freigegebenen Kontaktdaten oder eine direkte Kontaktmöglichkeit technisch bereitgestellt wurden
8.6 Die Freigabe gilt nur für den konkret bezeichneten Recruitingzweck beziehungsweise die konkret bezeichnete Stelle.
8.7 Eine Weiterverwendung für andere Stellen, andere Kunden oder zukünftige Recruitingverfahren setzt eine zusätzliche zulässige Rechtsgrundlage voraus.
8.8 Die Weitergabe an eigene Auftraggeber eines Personalvermittlers ist nur zulässig, wenn dies vom gebuchten Paket umfasst ist und der Kandidat entsprechend informiert wurde oder zugestimmt hat.
9. Eigene Inserate und Bewerber
9.1 Der Kunde kann je nach Paket eigene Stelleninserate erfassen und veröffentlichen.
9.2 Bewerber auf eigene Inserate können zunächst anonymisiert dargestellt werden.
9.3 Erst die Aktivierung eines Bewerbers und die Durchführung einer vollständigen Analyse werden als Match gezählt.
9.4 Der Kunde ist für Inhalt, Rechtmässigkeit, Aktualität und diskriminierungsfreie Gestaltung seiner Stelleninserate verantwortlich.
10. Vertragsschluss und Freischaltung
10.1 Der Kunde gibt durch Annahme des Abovertrags oder Bestellformulars ein verbindliches Vertragsangebot ab.
10.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn GMS das Angebot bestätigt oder den Zugang freischaltet.
10.3 Vertragsbeginn, Abrechnungsbeginn und Beginn der Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Abovertrag.
10.4 GMS kann die Freischaltung von einer Identitäts-, Bonitäts- oder Unternehmensprüfung abhängig machen.
11. Mindestlaufzeit und Verlängerung
11.1 Die Mindestvertragsdauer beträgt sechs Monate, sofern im Abovertrag nichts anderes vereinbart wurde.
11.2 Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat.
11.3 Die Kündigung ist spätestens einen Kalendertag vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode möglich.
11.4 Der Kunde kann das Abonnement im Firmen-Profil oder in Textform per E-Mail kündigen.
11.5 Der Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode bestehen.
11.6 Angebrochene Abrechnungsperioden werden nicht anteilig rückvergütet, sofern die Vertragsbeendigung nicht von GMS zu vertreten ist.
12. Abrechnung und Zahlung
12.1 Die Abonnementgebühr wird im Voraus für die folgende Abrechnungsperiode verrechnet.
12.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am letzten Tag des Vormonats.
12.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen zu bezahlen, sofern im Abovertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
12.4 Nutzungsabhängige Gebühren, zusätzliche Matches und Kontaktpreise können nachträglich abgerechnet werden.
12.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
12.6 Der Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr.
12.7 GMS kann den Zugang nach vorgängiger Mahnung vorübergehend sperren, wenn fällige Beträge nicht bezahlt werden.
12.8 Die Zahlungspflicht bleibt während einer vom Kunden verursachten Sperrung bestehen.
13. Paketwechsel
13.1 Upgrades auf ein höheres Paket können jederzeit vorgenommen werden.
13.2 Ein Upgrade kann sofort oder auf Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam werden.
13.3 Bereits bezahlte Gebühren werden bei einem sofortigen Upgrade anteilig angerechnet.
13.4 Downgrades werden frühestens auf das Ende der laufenden Mindestlaufzeit beziehungsweise auf Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
13.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einem Downgrade zu prüfen, ob Funktionen, Benutzerzahlen oder Kontingente weiterhin ausreichen.
14. Pflichten des Kunden
14.1 Der Kunde nutzt RecruitingFlow rechtmässig und ausschliesslich für zulässige Recruitingzwecke.
14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- nur Daten zu erfassen, für deren Bearbeitung eine rechtmässige Grundlage besteht
- Bewerber und Kandidaten angemessen über die Datenbearbeitung zu informieren
- Kontaktdaten erst nach zulässiger Freigabe zu verwenden
- die Anonymität von Pool-Kandidaten zu respektieren
- keine Reidentifikation anonymisierter Profile zu versuchen
- keine Crawler, Scraper, Bots oder Massenextraktionen einzusetzen
- Daten nicht rechtswidrig zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen
- Benutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuweisen
- Zugangsdaten geheim zu halten
- angemessene Passwörter und angebotene Mehrfaktor-Authentisierung zu verwenden
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden
- keine rechtswidrigen oder diskriminierenden Auswahlkriterien zu verwenden
- keine ausschliesslich automatisierte Einstellungsentscheidung ohne menschliche Überprüfung vorzunehmen
- keine Kandidatendaten für Kredit-, Versicherungs-, Wohnungs- oder andere sachfremde Entscheidungen zu nutzen
14.3 Der Kunde ist für sämtliche Handlungen seiner Benutzer und Administratoren verantwortlich.
14.4 Bei erheblichen Verstössen kann GMS Funktionen einschränken oder den Zugang sperren.
15. Automatisierte Analyse und künstliche Intelligenz
15.1 RecruitingFlow kann regelbasierte und KI-gestützte Funktionen zur Analyse, Strukturierung, Zusammenfassung und Bewertung von Profilinformationen einsetzen.
15.2 Die Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder verzerrt sein und müssen durch qualifizierte Personen überprüft werden.
15.3 Der Kunde darf automatisierte Ergebnisse nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für eine Einstellungs- oder Ablehnungsentscheidung verwenden.
15.4 GMS übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung automatisierter Ergebnisse.
15.5 Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht und die Funktion hierfür ausdrücklich vorgesehen ist.
15.6 Soweit externe KI- oder Analysedienstleister eingesetzt werden, werden diese im Auftragsbearbeitungsvertrag oder in der Liste der Unterauftragsbearbeiter ausgewiesen.
16. Datenschutzrechtliche Rollen
16.1 Der Kunde ist Verantwortlicher für Kandidaten- und Bewerberdaten, die er selbst in RecruitingFlow erfasst oder im Rahmen eigener Rekrutierungsverfahren bearbeitet.
16.2 GMS handelt für diese Daten grundsätzlich als Auftragsbearbeiter, soweit GMS sie ausschliesslich nach Weisung des Kunden bearbeitet.
16.3 Für den BaseForJobs-Talent-Pool handelt der jeweilige Betreiber grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher, solange er über Zweck und Mittel der Pool-Bearbeitung entscheidet.
16.4 Nach einer zulässigen Freigabe und Übermittlung von Kandidatendaten handelt der Kunde für seine weitere Bearbeitung als eigenständig Verantwortlicher.
16.5 Soweit im Einzelfall eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, wird diese gesondert geregelt.
17. Auftragsbearbeitungsvertrag
17.1 Soweit GMS Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt zusätzlich ein Auftragsbearbeitungsvertrag.
17.2 Dieser regelt insbesondere:
- Gegenstand und Dauer der Bearbeitung
- Art und Zweck der Bearbeitung
- Kategorien betroffener Personen
- Datenkategorien
- Weisungsrecht des Kunden
- Vertraulichkeit
- technische und organisatorische Massnahmen
- Unterauftragsbearbeiter
- Bearbeitungen im Ausland
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
- Unterstützung bei Datenschutzverletzungen
- Rückgabe und Löschung von Daten
- Nachweis- und Kontrollrechte
18. Datensicherheit
18.1 GMS trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten.
18.2 Diese umfassen je nach Schutzbedarf insbesondere:
- Zugriffskontrollen
- Authentisierung
- rollenbasierte Berechtigungen
- Verschlüsselung bei der Übertragung
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge
- Datensicherungen
- Wiederherstellungsverfahren
- Sicherheitsupdates
- Schwachstellenmanagement
18.3 Der Kunde bleibt für die Sicherheit seiner Endgeräte, Netzwerke, Zugangsdaten und lokalen Exporte verantwortlich.
18.4 Sicherheitsvorfälle werden nach Massgabe des anwendbaren Rechts und des Auftragsbearbeitungsvertrags behandelt.
19. Unterauftragsbearbeiter und Auslandbearbeitung
19.1 GMS darf geeignete Unterauftragsbearbeiter einsetzen.
19.2 Die jeweils aktuelle Liste der wesentlichen Unterauftragsbearbeiter wird dem Kunden in geeigneter Form zugänglich gemacht.
19.3 Neue Unterauftragsbearbeiter werden nach Massgabe des Auftragsbearbeitungsvertrags angekündigt.
19.4 Personendaten dürfen im Ausland nur bearbeitet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten und erforderliche Schutzmassnahmen umgesetzt werden.
20. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht
20.1 Sämtliche Rechte an RecruitingFlow, der Software, dem Quellcode, den Datenmodellen, Marken, Designs, Vorlagen und Dokumentationen verbleiben bei GMS oder den jeweiligen Rechteinhabern.
20.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
20.3 Das Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Organisation, Benutzerzahl und Nutzung beschränkt.
20.4 Nicht zulässig sind insbesondere:
- Unterlizenzierung
- Weiterverkauf
- Reverse Engineering, soweit kein zwingendes gesetzliches Recht besteht
- Nachbau wesentlicher Funktionen
- Umgehung technischer Schutzmassnahmen
- Nutzung ausserhalb des vereinbarten Geschäftszwecks
20.5 Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise bei den betroffenen Personen.
20.6 Der Kunde räumt GMS die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an seinen Daten ein.
20.7 GMS darf vollständig anonymisierte und nicht rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung, Sicherheit und Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
21. Integrationen und Drittanbieter
21.1 RecruitingFlow kann Schnittstellen oder Integrationen zu Drittanbietern bereitstellen.
21.2 Für Drittanbieter können zusätzliche Geschäfts- und Datenschutzbedingungen gelten.
21.3 GMS ist nicht verantwortlich für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle eines Drittanbieters, soweit GMS diese nicht zu vertreten hat.
21.4 GMS informiert den Kunden über wesentliche, dauerhafte Einschränkungen zentraler Integrationen, soweit dies zumutbar ist.
22. Verfügbarkeit, Wartung und Support
22.1 GMS bemüht sich um eine hohe und stabile Verfügbarkeit von RecruitingFlow.
22.2 Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Nutzung wird nicht garantiert.
22.3 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und bei wesentlichen Einschränkungen vorgängig angekündigt.
22.4 Notfallwartungen können ohne vorgängige Ankündigung durchgeführt werden.
22.5 Supportzeiten und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem gebuchten Paket oder einem separaten Service Level Agreement.
22.6 Für Enterprise-Kunden können zusätzliche Verfügbarkeits- und Supportzusagen vereinbart werden.
23. Gewährleistung
23.1 GMS gewährleistet, dass RecruitingFlow im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
23.2 Der Kunde meldet Fehler unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
23.3 GMS kann Fehler nach eigener Wahl beheben durch:
- Nachbesserung
- Workaround
- Ersatzfunktion
- Wiederherstellung eines funktionsfähigen Zustands
23.4 Keine Gewähr besteht für Störungen, die verursacht werden durch:
- unsachgemässe Nutzung
- nicht unterstützte Systeme
- kundenseitige Netzwerke oder Geräte
- Drittanbieter
- Veränderungen durch den Kunden
- höhere Gewalt
23.5 GMS garantiert keinen Recruiting-, Matching- oder Einstellungserfolg.
24. Sperrung
24.1 GMS kann den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren, wenn:
- eine akute Sicherheitsgefährdung besteht
- Daten rechtswidrig extrahiert oder weitergegeben werden
- Kandidatenfreigaben umgangen werden
- eine behördliche oder gesetzliche Anordnung dies verlangt
- eine erhebliche rechtswidrige Nutzung vorliegt
24.2 Bei heilbaren Vertragsverletzungen setzt GMS grundsätzlich zuerst eine angemessene Nachfrist.
24.3 Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach vorgängiger Mahnung gesperrt werden.
24.4 Die Sperrung ist auf das notwendige Mass und die notwendige Dauer zu beschränken.
25. Vertragsende, Datenexport und Löschung
25.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende die von ihm benötigten Daten zu exportieren.
25.2 Soweit technisch verfügbar, stellt GMS eine standardisierte Exportmöglichkeit bereit.
25.3 Nach Vertragsende bleibt der administrative Zugriff für höchstens 30 Tage bestehen, sofern keine sofortige Sperrung aus Sicherheits- oder Rechtsgründen erforderlich ist.
25.4 Nach Ablauf dieser Frist werden Kundendaten innerhalb einer angemessenen Frist gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
25.5 Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Backup-Zyklen gelöscht.
25.6 GMS kann für ausserordentliche, individuell angefertigte Datenexporte einen angemessenen Aufwand verrechnen.
25.7 Bereits freigegebene Kandidatendaten dürfen nach Vertragsende nur weiterbearbeitet werden, wenn hierfür weiterhin eine rechtmässige Grundlage besteht.
26. Haftung
26.1 GMS haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
26.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GMS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
26.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Netto-Abonnementgebühren begrenzt.
26.4 Für Verletzungen von Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten kann eine abweichende Haftungsgrenze im Abovertrag oder Auftragsbearbeitungsvertrag vereinbart werden.
26.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste ausserhalb der vereinbarten Sicherungsmassnahmen und Reputationsschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
26.6 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.
27. Höhere Gewalt
27.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle.
27.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Telekommunikationsausfälle, Ausfälle zentraler Cloud-Infrastrukturen und erhebliche Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen.
27.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer.
28. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
28.1 GMS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder einer Weiterentwicklung des Angebots erforderlich ist.
28.2 Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
28.3 Änderungen gelten nicht rückwirkend.
28.4 Führt eine Änderung zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung des Vertrags, kann der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderung ausserordentlich kündigen.
28.5 Rein redaktionelle, klarstellende oder für den Kunden vorteilhafte Änderungen können ohne Sonderkündigungsrecht vorgenommen werden.
29. Preisänderungen
29.1 Preise bleiben während einer festen Mindestlaufzeit unverändert, soweit nicht nutzungsabhängige Gebühren ausdrücklich vereinbart wurden.
29.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann GMS Preise mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anpassen.
29.3 Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise kündigen.
30. Schlussbestimmungen
30.1 Der individuell angenommene Abovertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die dazugehörigen Anhänge bilden zusammen den vollständigen Vertrag.
30.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
30.3 GMS kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Rechtsnachfolge oder Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
30.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
30.5 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
30.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
GMS Consulting GmbH · Spitalgasse 28 · 3011 Bern · Schweiz · info@gmsit.ch · Stand: 4. August 2026